Sachverhaltsanalyse
Wir beginnen mit einer gründlichen Prüfung aller Dokumente: Grundbuchauszüge, Verträge, Korrespondenz und amtliche Vermessungsdaten. Erst auf dieser Grundlage entwickeln wir eine Strategie.
Die Familie Brunner stand vor einem scheinbar aussichtslosen Eigentumskonflikt: Ein benachbarter Grundeigentümer hatte über Jahre hinweg eine Grenzverschiebung vorgenommen, die weder im Grundbuch korrekt eingetragen noch von der Gemeinde bemerkt worden war. Erst beim geplanten Verkauf des Familiengrundstücks wurde die Diskrepanz entdeckt.
«Wir dachten, unser Erbe sei verloren. Erst die systematische Grundbuchanalyse brachte die Wahrheit ans Licht.»
Wir erzählen nicht einfach, was wir tun. Wir zeigen Ihnen anhand realer Mandatsergebnisse, wie wir Eigentumsrechte schützen, Transaktionen absichern und komplexe Grundstücksfragen lösen. Jeder Fall beginnt mit einer Geschichte – und endet mit einem klaren Ergebnis.
Ein Eigentümer einer Wohnung im Stadtzentrum von Genf wurde mit einer unerwarteten Sonderbeitragsforderung der Stockwerkeigentümergemeinschaft konfrontiert. Die Forderung belief sich auf über 85'000 CHF für eine Dachsanierung, die ohne ordnungsgemässen Beschluss der Eigentümerversammlung initiiert worden war.
Unsere Analyse der Protokolle und des Reglements ergab, dass die notwendige qualifizierte Mehrheit nie erreicht worden war. Zudem fehlte eine transparente Offertlegung, was gegen die Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches verstiess.
Durch eine Kombination aus Verhandlung und schriftlicher Intervention konnten wir den Beitrag auf den tatsächlich beschlossenen Anteil reduzieren und eine Nachverhandlung der Sanierungskosten erwirken.
Reduktion der Sonderbeitragsforderung um 62 %. Neuausschreibung der Sanierungsofferten. Revision des Eigentümerreglements zur Vermeidung künftiger Konflikte.
Wir beginnen mit einer gründlichen Prüfung aller Dokumente: Grundbuchauszüge, Verträge, Korrespondenz und amtliche Vermessungsdaten. Erst auf dieser Grundlage entwickeln wir eine Strategie.
Jeder Fall wird im Kontext des Schweizerischen Sachenrechts, des kantonalen Baurechts und relevanter Bundesgerichtsentscheide bewertet. Wir identifizieren Stärken und Risiken Ihrer Position.
Wo immer möglich, suchen wir eine einvernehmliche Lösung. Mediation spart Zeit, Kosten und bewahrt nachbarschaftliche Beziehungen – ein oft unterschätzter Vorteil.
Wenn Verhandlungen scheitern, vertreten wir Ihre Interessen vor den zuständigen Gerichten mit Entschlossenheit und fundierter Argumentation.
Ein junges Paar erwarb eine Liegenschaft in Carouge. Kurz nach dem Einzug stellten sie fest, dass das Gebäude erhebliche strukturelle Mängel aufwies, die im Kaufvertrag nicht offengelegt worden waren. Der Verkäufer bestritt jede Kenntnis.
Wir beauftragten einen unabhängigen Bausachverständigen, der bestätigte, dass die Mängel bereits vor dem Verkauf bestanden und dem Verkäufer hätten bekannt sein müssen. Auf Grundlage von Art. 197 ff. OR konnten wir eine Minderung des Kaufpreises um 120'000 CHF erwirken.
Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Due-Diligence-Prüfung vor jedem Immobilienkauf – ein Service, den wir unseren Mandanten routinemässig anbieten.
Unsere Expertise erstreckt sich über das gesamte Spektrum des Schweizerischen Immobilienrechts. Jede Dienstleistung wird individuell auf Ihre Situation zugeschnitten.
Eintragungen, Löschungen, Dienstbarkeiten und Grundpfandrechte – wir sichern Ihre Rechte im Grundbuch ab.
Begleitung von Kauf, Verkauf und Tausch von Liegenschaften inklusive Vertragsprüfung und notarieller Beurkundung.
Vertretung von Vermietern und Mietern bei Kündigungsstreitigkeiten, Mietzinsanpassungen und Renovationspflichten.
Baubewilligungen, Einsprachen gegen Bauprojekte, Zonenplanänderungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen.
Aufteilung und Verwaltung von Nachlassliegenschaften, Erbteilungsverträge und Vorkaufsrechte unter Erben.
Gründung, Verwaltung und Streitbeilegung in Stockwerkeigentümergemeinschaften nach Art. 712a ff. ZGB.
Ein in Frankreich ansässiger Eigentümer besass ein Grundstück an der Schweizer Grenze bei Thônex. Ein Schweizer Nachbar hatte über Jahrzehnte hinweg einen Teil des Grundstücks genutzt und berief sich auf ersitzungsähnliche Rechte. Die Situation wurde durch die unterschiedlichen Rechtsordnungen beider Länder zusätzlich verkompliziert.
Unser Team koordinierte die Zusammenarbeit mit einem französischen Anwalt und dem Genfer Grundbuchamt. Durch eine kombinierte Analyse der Schweizer und französischen Katasterdaten konnten wir die ursprünglichen Grenzen zweifelsfrei nachweisen. Der Fall wurde durch eine Vereinbarung gelöst, die beiden Parteien Rechtssicherheit verschaffte.
Wir begleiten Sie durch den gesamten Transaktionsprozess: von der Due-Diligence-Prüfung über die Vertragsgestaltung bis zur Grundbucheintragung. Besonders bei Liegenschaften mit komplexer Eigentumsgeschichte oder bestehenden Belastungen ist unsere Expertise entscheidend.
Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten können emotional belastend sein. Wir setzen auf eine sachliche, lösungsorientierte Herangehensweise und prüfen zunächst, ob eine aussergerichtliche Einigung möglich ist, bevor wir den Rechtsweg beschreiten.
Ob es um Reglementsfragen, Sonderbeiträge oder die Wahl der Verwaltung geht – wir kennen die Besonderheiten des Stockwerkeigentums und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Gemeinschaft oder einzelnen Eigentümern.
Erbliegenschaften erfordern oft eine Kombination aus erb- und immobilienrechtlicher Expertise. Wir unterstützen Sie bei der Erbteilung, der Bewertung der Liegenschaft und gegebenenfalls beim Verkauf oder der Übertragung an Miterben.
Von der Baubewilligung bis zur Einsprachebehandlung: Wir beraten Bauherren, Architekten und Investoren zu allen rechtlichen Aspekten eines Bauprojekts im Kanton Genf und darüber hinaus.
Jeder Fall beginnt mit einem Gespräch. Schildern Sie uns Ihre Situation, und wir geben Ihnen eine erste Einschätzung, ob und wie wir Ihnen helfen können. Die Erstberatung ist vertraulich und unverbindlich.
3492 Elefantenbach, 1204 Geneva, Geneva, SwitzerlandWenn Sie unsere Website besuchen, erheben wir bestimmte Daten automatisch, darunter Ihre IP-Adresse, den verwendeten Browsertyp, das Betriebssystem sowie Datum und Uhrzeit des Zugriffs. Diese Daten werden ausschliesslich zur Sicherstellung eines reibungslosen Betriebs der Website verwendet und nach 30 Tagen gelöscht.
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Stand: Januar 2026